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Erhöhung der Vorschreibungen durch den Verwalter während des laufenden Jahres

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/351Zak 2007, 197 Heft 10 v. 12.6.2007

WEG § 20 Abs 1, § 20 Abs 2

Zumindest im Fall einer akuten Liquiditätskrise kann der Verwalter die monatlichen Vorschreibungen für Betriebs- und Erhaltungskosten bzw die Rücklage auch während des laufenden Jahres eigenständig erhöhen. Er muss die Wohnungseigentümer aber ausreichend informieren, um diesen die Möglichkeit einer abweichenden Mehrheitsweisung zu geben.

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