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Einfügungen Dritter machen eigenhändiges Testament nicht ungültig

RechtsprechungErbrechtZak 2007/342Zak 2007, 193 Heft 10 v. 12.6.2007

ABGB § 578

Einfügungen eines Dritten lassen die Wirksamkeit eines eigenhändig verfassten Testaments unabhängig davon unberührt, ob sie mit oder ohne Wissen und Willen des Testators erfolgten. Der Text ist so zu lesen, als ob die Einfügungen nicht vorhanden wären.

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