WEG § 3 Abs 1 Z 3, § 35 Abs 2
ABGB § 830
Seit dem WEG 2002 kann die schlichte Miteigentumsgemeinschaft in einem Mischhaus im Weg einer Teilungsklage durch Begründung von Wohnungseigentum aufgehoben werden. § 35 Abs 2 WEG steht nur der Aufhebung des dort bereits bestehenden Wohnungseigentums entgegen.