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Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum im Mischhaus zulässig

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/340Zak 2007, 193 Heft 10 v. 12.6.2007

WEG § 3 Abs 1 Z 3, § 35 Abs 2

ABGB § 830

Seit dem WEG 2002 kann die schlichte Miteigentumsgemeinschaft in einem Mischhaus im Weg einer Teilungsklage durch Begründung von Wohnungseigentum aufgehoben werden. § 35 Abs 2 WEG steht nur der Aufhebung des dort bereits bestehenden Wohnungseigentums entgegen.

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