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Höchstgrenze für den vorläufigen Unterhalt

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/338Zak 2007, 192 Heft 10 v. 12.6.2007

EO § 382a Abs 2, § 393 Abs 1

AußStrG nF: § 101 Abs 2

Zum Grundbetrag der Familienbeihilfe, der die Obergrenze des vorläufigen Unterhalts bildet, zählen zwar die Erhöhungsbeträge nach § 8 Abs 2 FLAG („Altersstaffel“), nicht aber jene nach Abs 3 („Mehrkindstaffel“).

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