Das vor Kurzem im BGBl kundgemachte BudgetbegleitG 2007 sieht neben Änderungen im Gerichtsgebührenrecht (siehe Zak 2007/224) auch Neuerungen im GebührenG vor. Die Befreiung von Werknutzungsverträgen von der Rechtsgeschäftsgebühr für Mietverträge (§ 33 TP 5 Abs 4 Z 2 GebG) wird - rückwirkend ab 2002 - generell auf urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge ausgedehnt. Damit korrigiert der Gesetzgeber die Rsp, die Softwarelizenzverträge nur dann als Werknutzungsverträge von der Bestandvertragsgebühr ausnehmen wollte, wenn der Vertrag dem Lizenznehmer über § 40d UrhG hinausgehende Nutzungsrechte einräumt (VwGH 2006/16/0054 = Zak 2006/659).