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Auffahrunfall nach Notbremsung vor einer Kreuzung mit Radfahrerüberfahrt

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/274Zak 2006, 158 Heft 8 v. 2.5.2006

ABGB §§ 1304, 1311

StVO § 9 Abs 2, § 18 Abs 1

Vor Kreuzungen, im Ortsgebiet sowie auf kurvenreichen und unübersichtlichen Straßen- stellen muss mit dem plötzlichen Abbremsen des voranfahrenden Fahrzeugs gerechnet werden. Das Alleinverschulden an einem Auffahrunfall trifft daher den Lenker des auffahrenden Fahrzeugs.

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