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Keine Neufestsetzung der Nutzwerte mit privatem Nutzwertgutachten

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/272Zak 2006, 157 Heft 8 v. 2.5.2006

WEG § 9

GBG § 94 Abs 1 Z 3

Die Neufestsetzung der Nutzwerte setzt einen Antrag nach § 9 Abs 2 bzw 3 WEG beim Außerstreitgericht voraus. Es ist nicht möglich, direkt über einen Antrag beim Grundbuchgericht und die Vorlage eines neuen privaten Nutzwertgutachtens die Berichtigung der Mit- und Wohnungseigentumsanteile zu erreichen.

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