vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhalt und Konkurs - Differenzmethode, Zahlungsplan

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/265Zak 2006, 154 Heft 8 v. 2.5.2006

ABGB § 140

Für Unterhaltsschuldner, die während ihres Konkurs- bzw Schuldenregulierungsverfahrens unselbstständig erwerbstätig sind oder auf ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit angespannt werden können, gilt nach der neueren Rsp die „Differenzmethode“: Die laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten dürfen insgesamt nicht die Differenz zwischen Existenzminimum und Unterhaltsexistenzminimum übersteigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!