Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Anspruch können nach Ansicht der Autorin nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren, sondern nur nachträglich mit Oppositionsklage geltend gemacht werden (siehe auch 3 Ob 93/03b = ZRInfo 2004/113 und 3 Ob 20/02s = ZRInfo 2002/506).