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Zeitlicher Geltungsbereich der neuen EheGVVO

RechtsprechungInternationalZak 2006/249Zak 2006, 139 Heft 7 v. 18.4.2006

EheGVVO nF: Art 64, 72

Die neue EheGVVO (Brüssel IIa-VO 2201/2003 ) ist anzuwenden, wenn der verfahrens- einleitende Antrag (hier: Obsorgeantrag) nach dem 28. 2. 2005 bei Gericht eingelangt ist.

OGH 19.12.2005, 8 Ob 120/05p

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