ABGB § 1101
ZPO § 528
Auch im Fall eines selbstständigen (vor Erhebung einer Bestandzinsklage eingebrachten) Antrags des Vermieters auf pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB entspricht der Entscheidungsgegenstand dem zu sichernden Bestandzins.
ABGB § 1101
ZPO § 528
Auch im Fall eines selbstständigen (vor Erhebung einer Bestandzinsklage eingebrachten) Antrags des Vermieters auf pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB entspricht der Entscheidungsgegenstand dem zu sichernden Bestandzins.