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Keine Pflicht des Hausbesorgers zur persönlichen Verrichtung der Reinigungsarbeiten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/233Zak 2006, 134 Heft 7 v. 18.4.2006

HbG § 4

Der Hausbesorger muss die im HbG vorgesehenen Reinigungsarbeiten nicht persönlich verrichten, sondern lediglich dafür sorgen, dass diese Arbeiten - von ihm selbst oder durch beauftragte Dritte - regelmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt werden.

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