UbG §§ 10, 28 Abs 2
Der Abteilungsleiter nimmt im Unterbringungsverfahren nicht die Interessen des Krankenhausträgers oder der behandelnden Ärzte, sondern ausschließlich jene des Patienten wahr.
Die Unterbringung wurde noch vor der zweiten Untersuchung durch einen Arzt wieder aufgehoben. Ein Rechtsmittel des Abteilungsleiters gegen die Unzulässigerklärung der Unterbringung ist in diesem Fall mangels Beschwer zurückzuweisen.