Mit der E 7 Ob 265/05d = Zak 2006/230 verpflichtet der OGH einen Unternehmer, der mehrere hundert Stühle nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht herausgeben wollte, um seinen Vertragspartner zur Begleichung einer offenen Forderung zu zwingen, zur Entrichtung eines Benützungsentgelts in beträchtlicher Höhe.