Offen ist bisher, ob die Rsp zum Trauerschmerzengeld nach dem Tod eines nahen Angehörigen (zuletzt 2 Ob 212/04x = Zak 2006/235) auch auf schwerste Verletzungen übertragen werden kann, die unter Umständen als noch belastender empfunden werden.
Offen ist bisher, ob die Rsp zum Trauerschmerzengeld nach dem Tod eines nahen Angehörigen (zuletzt 2 Ob 212/04x = Zak 2006/235) auch auf schwerste Verletzungen übertragen werden kann, die unter Umständen als noch belastender empfunden werden.