Zu 7 Ob 253/04p = JBl 2005, 466: Da es jedenfalls erst nach Erörterung des Sach- oder Rechtsvorbringens in der vorbereitenden Tagsatzung zur Präklusion eines Vorbringens wegen Verletzung der Prozessförderungspflicht kommen kann, können dort auch dann noch ergänzende Vorbringen und Beweisanbote erstattet werden, wenn dazu bereits zu einem früheren Zeitpunkt (Klagebeantwortung, Schriftsatz) Gelegenheit bestanden hätte (siehe auch 7 Ob 96/05a = ZRInfo 2005/400).