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Schmerzengeld für Knochenbrüche am Arm

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/199Zak 2006, 116 Heft 6 v. 4.4.2006

ABGB §§ 1304, 1325

EKHG § 7

€ 30.000,- Schmerzengeld: mehrere, zum Teil offene Knochenbrüche am linken Arm; sechs Operationen und stationäre Krankenhausaufenthalte mit einer Dauer von jeweils ein bis zwei Wochen; drei kürzere Krankenhausaufenthalte; leichte Dauerfolgen.

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