ABGB §§ 1304, 1325
EKHG § 7
€ 30.000,- Schmerzengeld: mehrere, zum Teil offene Knochenbrüche am linken Arm; sechs Operationen und stationäre Krankenhausaufenthalte mit einer Dauer von jeweils ein bis zwei Wochen; drei kürzere Krankenhausaufenthalte; leichte Dauerfolgen.