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Scheidungsunterhalt - wegen Unterhaltsverletzung erzieltes Eigeneinkommen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/193Zak 2006, 114 Heft 6 v. 4.4.2006

EheG § 66

ABGB § 94

Ein Eigeneinkommen, das der Unterhaltsberechtigte nur deshalb erzielt, weil er infolge der Unterhaltsverletzung in Not gerät, ist weder bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts nach § 94 ABGB noch bei der Bemessung des Scheidungsunterhalts nach § 66 EheG zu berücksichtigen.

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