Der OGH (3 Ob 127/05f = Zak 2006/202) unterscheidet beim Kostenersatz (weiterhin) zwischen anwaltlichen und anderen Mahnkosten.
Der OGH (3 Ob 127/05f = Zak 2006/202) unterscheidet beim Kostenersatz (weiterhin) zwischen anwaltlichen und anderen Mahnkosten.