Ein Fahrzeuglenker, der einen zu großen rechten Seitenabstand einhält, kollidiert auf seiner Fahrbahnhälfte mit einem entgegenkommenden, überholenden Fahrzeug. Der Artikel analysiert - ua mit Unfallskizzen - die OGH-Rsp zu dieser Unfallkonstellation. Aufgrund des Rechtsfahrgebots (§ 7 StVO) sei es unzulässig, weiter zur Fahrbahnmitte hin zu fahren, als es der Sicherheitsabstand unbedingt erforderlich mache. Auch der rechtswidrig überholende Gegenverkehr werde vom Schutzbereich erfasst. Allerdings würden einige Entscheidungen eine geringfügige Verletzung des Rechtsfahrgebots aufgrund des weitaus gröberen Verschuldens des überholenden Fahrzeuglenkers vernachlässigen.