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FIS-Verhaltensregeln für Schifahrer und Snowboarder (Fassung 2002)

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/174Zak 2006, 99 Heft 5 v. 14.3.2006

Rücksichtnahme auf die anderen Schifahrer und Snowboarder: Jeder Schifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Schifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

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