ABGB §§ 1299, 1304
Auch den Inhaber eines kroatischen Küstenpatents, das ohne besondere Prüfungs- und Praxisanforderungen erteilt wird, trifft als Schiffsführer der Sorgfaltsmaßstab eines Sachverständigen.
OGH 10.01.2006, 5 Ob 224/05k
ABGB §§ 1299, 1304
Auch den Inhaber eines kroatischen Küstenpatents, das ohne besondere Prüfungs- und Praxisanforderungen erteilt wird, trifft als Schiffsführer der Sorgfaltsmaßstab eines Sachverständigen.
OGH 10.01.2006, 5 Ob 224/05k