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Richtwertmietzins - Begrenzung des Zuschlags für die Aufzugsanlage

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/169Zak 2006, 97 Heft 5 v. 14.3.2006

MRG § 16 Abs 2 Z 2

RichtWG § 3 Abs 4, § 3 Abs 6

Der Zuschlag zum Richtwertmietzins (ua) für die vorhandene Aufzugsanlage ist gemäß § 16 Abs 2 Z 2 MRG mit dem Baukostenanteil begrenzt, der bei der Ermittlung des Richtwerts für diese nicht der Normwohnung entsprechende Ausstattung abgezogen worden ist. Diese Grenze richtet sich ausschließlich nach den gemäß § 3 Abs 4 RichtWG ermittelten Werten, die gemäß § 4 RichtWG in den Richtwertverordnungen kundgemacht werden. Der in § 3 Abs 6 RichtWG genannte Abzug darf nicht hinzugezählt werden; § 3 Abs 6 RichtWG handelt nämlich von der betragsmäßigen Ermittlung des Richtwerts an sich und eignet sich daher nicht zur Definition der Zuschlagsbegrenzung, wie sie in § 16 Abs 2 Z 2 MRG vorgenommen wurde.

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