ABGB § 1295 Abs 1, § 1304
Die FIS- und POE-Regeln sind zwar keine Rechtsnormen (auch kein Gewohnheitsrecht), bei der Beurteilung der Sorgfaltspflichten von Schifahrern kommt ihnen dennoch erhebliche Bedeutung zu.
Ein Schifahrer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die anderen Pistenbenützer die Pistenregeln befolgen. Wer selbst gegen die FIS- bzw POE-Regeln verstößt, kann sich aber nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen.