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Systematische Videoüberwachung zur Beschaffung von Beweismitteln unzulässig

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/125Zak 2006, 74 Heft 4 v. 28.2.2006

ABGB §§ 16, 1328a

IPRG § 13 Abs 2, § 48 Abs 1

Eine verdeckte, systematische und identifizierende Videoüberwachung mit Bildaufzeichnung stellt stets einen Eingriff in die Privatsphäre des Überwachten dar, gegen den grundsätzlich mit Unterlassungsklage vorgegangen werden kann. Identifizierend ist die Überwachung bereits dann, wenn aufgezeichnete Personen nachträglich bestimmbar sind.

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