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Keine Befangenheit wegen eines anhängigen Amtshaftungsverfahrens

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/96Zak 2006, 57 Heft 3 v. 14.2.2006

JN § 19 Z 2

Dass eine Partei gegen den Richter eine Straf- bzw Disziplinaranzeige erstattet oder eine Amtshaftungsklage eingebracht hat, die auf ein Organverschulden des Richters gestützt wird, begründet für sich allein noch nicht den Ablehnungsgrund der Befangenheit.

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