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Pauschalmietzins - Präklusivfrist für die Überprüfung des Hauptmietzinses

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/91Zak 2006, 55 Heft 3 v. 14.2.2006

MRG § 15 Abs 4, § 16 Abs 8

Die dreijährige Präklusivfrist für die Geltendmachung der Teilnichtigkeit des in einem Pauschalmietzins enthaltenen Hauptmietzinses beginnt erst mit Rechtskraft des Aufspaltungsbeschlusses iSd § 15 Abs 4 MRG zu laufen. Wenn das Mietverhältnis beendet wird und deshalb ein Aufspaltungsbeschluss nicht mehr möglich ist, läuft die Frist ab Mietvertragsende.

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