Nach Ansicht der Autoren ist zwar der Auftrag zur Vorlage einer Urkunde nach § 82 ZPO unanfechtbar (vgl 4 Ob 44/05g), gegen die Abweisung des Vorlageantrags kann jedoch Rekurs erhoben werden. Die Verletzung eines Vorlageauftrags sei nicht sanktionslos. Neben Kostenfolgen und dem negativen Einfluss auf die Beweiswürdigung kämen auch die Präklusion der Urkunde als Beweis und die Exekution nach § 354 EO in Betracht.