Zu 7 Ob 117/05i = RdW 2006/754: Eine Vertragsklausel, die es dem Reiseveranstalter ermöglicht, den vereinbarten Reisepreis an gestiegene Treibstoffpreise anzupassen, ist gemäß § 31c KSchG rechtsunwirksam, wenn genaue Angaben zur Berechnung des Preises fehlen oder keine abstrakte Berechnungsmethode vorgesehen ist, die auch Preissenkungen zulässt.