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Bläumauer, Kampf gegen den Kerosinzuschlag, RdW 2006, 11.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2006/69Zak 2006, 40 Heft 2 v. 31.1.2006

Zu 7 Ob 117/05i = RdW 2006/754: Eine Vertragsklausel, die es dem Reiseveranstalter ermöglicht, den vereinbarten Reisepreis an gestiegene Treibstoffpreise anzupassen, ist gemäß § 31c KSchG rechtsunwirksam, wenn genaue Angaben zur Berechnung des Preises fehlen oder keine abstrakte Berechnungsmethode vorgesehen ist, die auch Preissenkungen zulässt.

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