Der Artikel behandelt vor dem Hintergrund zweier widersprüchlicher OGH-Entscheidungen (5 Ob 509/92 = JBl 1992, 797 und 7 Ob 78/04b = RdW 2004/672) die Frage, ob ein Vertragsrücktritt nach § 3 KSchG (Haustürgeschäft) möglich ist, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung per Telefax von zu Hause aus abgegeben hat. Nach Ansicht des Autors umfasst der weite Wortlaut des § 3 KSchG zwar auch diesen Fall, aufgrund einer teleologischen Reduktion setze das Rücktrittsrecht jedoch eine - zumindest potenzielle - Überrumpelungssituation voraus. Als Maßstab für die Beurteilung könne die einwöchige Rücktrittsfrist he-rangezogen werden: Wenn zwischen dem Beginn der Vertragsverhandlungen und der Übersendung der Annahmeerklärung des Verbrauchers per Fax eine Woche vergangen sei, sei das Rücktrittsrecht mangels Überrumpelung ausgeschlossen.