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Schriftformerfordernis für eine abstrakte Erfüllungsortvereinbarung

RechtsprechungInternationalZak 2006/66Zak 2006, 39 Heft 2 v. 31.1.2006

EuGVVO: Art 5 Nr 1 lit b, Art 23

Durch die bloße Übergabe oder Beifügung von AGB mit einer entsprechenden Formulierung wird noch keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen. Das Schriftformerfordernis des Art 23 EuGVVO ist nur dann erfüllt, wenn im Vertragstext ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

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