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Warenständer - Auflösung des Gestattungsvertrags nur aus wichtigem Grund

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/50Zak 2006, 33 Heft 2 v. 31.1.2006

ABGB §§ 287, 974

Für die Sondernutzung einer öffentlichen Straße (hier: Aufstellen eines Warenständers am Gehsteig vor einem Geschäftslokal) ist einerseits die behördliche Bewilligung des Straßenverwalters (hier: nach § 5 Tir StraßenG) und andererseits die privatrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers (Gestattungsvertrag) erforderlich. Diese Trennung ist

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