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Zweimonatige Verfallsfrist für die Abrechnung abgelaufener Einkaufsgutscheine sittenwidrig

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/742Zak 2006, 435 Heft 22 v. 19.12.2006

ABGB § 879 Abs 1

Verfallsklauseln sind sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren. Dass dadurch die Bilanzierung beim Begünstigten vereinfacht wird, kann eine Verfallsfrist von nur zwei bis dreieinhalb Monaten nicht rechtfertigen.

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