Der Ausgleichszulagenrichtsatz für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) erhöht sich ab 1. 1. 2007 voraussichtlich auf € 726,- (RV 12 BlgNR 23. GP, in Umsetzung einer einstimmigen Entschließung des Nationalrats). Für die Berechnung des von diesem Richtsatz abhängigen (Unterhalts-)Existenzminimums im Jahr 2007 gelten damit die in der folgenden Tabelle angegebenen Werte.