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Schiedsgerichtsbarkeit im Skisport

ThemaMag. Karin SommereggerZak 2006/666Zak 2006, 389 Heft 20 v. 21.11.2006

Aus Anlass eines aktuellen Falles gibt die Autorin einen Überblick über Schiedseinrichtungen im Skisport und deren rechtliche Einordnung.

1. Schiedsgerichte des organisierten Skisports

Nachdem der österreichische Skistar Hans Knauss am 27. 11. 2004 die Weltcup-Abfahrt in Lake Louise, Kanada, gewonnen hatte, wurde er positiv auf Nandrolone, eine leistungssteigernde und nach dem WADA-Code1)1)Von der World Anti-Doping Agency (WADA) verabschiedeter World-Anti-Doping-Code. verbotene Substanz getestet. Daraufhin wurde er durch den Weltskiverband FIS2)2)Fédération International du Ski. suspendiert und es drohte ihm als für das erste Doping-Vergehen vorgesehene Strafe eine 2-jährige Sperre3)3)Näheres bspw unter www.skiracing.com . . Nachdem Knauss in einem Hearing Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen hatte, befand die FIS, er habe die verbotene Substanz durch ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen und somit nicht vorsätzlich gehandelt und verhängte am 1. 3. 2005 eine reduzierte Sperre von 18 Monaten. Gegen dieses Urteil brachte Knauss Berufung beim Court of Arbitration for Sport (CAS)4)4)Internationaler Sportschiedsgerichtshof in der Schweiz (Lausanne). ein. Sein Ziel war eine Reduktion der Sperre auf 12 Monate, um in der Saison 2005/2006 wieder starten zu dürfen. Der CAS wies die Berufung im Juli 2005 mit der Begründung zurück, Knauss habe tatsächlich nur fahrlässig gehandelt, eine Reduktion der vorgesehenen Strafe sei daher angebracht, könne aber 6 Monate nicht übersteigen. Die 18-monatige Sperre sei daher zu bestätigen5)5) Binder, DrdA 1985, 262..

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