Im Kindesunterhaltsrecht werden einige (Orientierungs-)Werte verwendet, die sich jährlich verändern. Dies betrifft insb die Belastungsgrenze, die Selbsterhaltungsfähigkeit und die Unterhaltsvorschussbeträge, die von den Ausgleichszulagenrichtsätzen abhängen. Der folgende Beitrag enthält die aktuellen Beträge und stellt - zum Teil mit Beispielen - ihre Anwendung dar.