Die seit 17. 2. 2005 geltende VO (EG) 261/2004 sieht verschuldensunabhängige Ansprüche des Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen bei Überbuchung, Annullierung des Flugs, Beförderung in einer niedrigeren Klasse und größeren Verspätungen vor. Gegenüber der Vorgängerregelung VO (EWG) 295/91 wurden sowohl der Anwendungsbereich als auch die Ansprüche erweitert (siehe zB Aufner, Die neue EU-Überbuchungsverordnung, ZVR 2005/66).