KlGG §§ 1, 5 Abs 3
MRG § 16 Abs 8
§ 16 Abs 8 MRG kann im KlGG mangels Gesetzeslücke nicht analog angewendet werden. Für die Überprüfung der Angemessenheit des Generalpachtzinses nach § 5 Abs 3 KlGG gilt daher keine Präklusivfrist.
KlGG §§ 1, 5 Abs 3
MRG § 16 Abs 8
§ 16 Abs 8 MRG kann im KlGG mangels Gesetzeslücke nicht analog angewendet werden. Für die Überprüfung der Angemessenheit des Generalpachtzinses nach § 5 Abs 3 KlGG gilt daher keine Präklusivfrist.