Der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 1333 Abs 2 ABGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern beträgt im Zeitraum 1. 1. 2006 bis 30. 6. 2006 unverändert 9,47 %.
Dieser Zinssatz liegt jeweils acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Anpassung findet jedoch nur zweimal jährlich statt; jener Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, ist für das nächste Halbjahr maßgebend.