vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Parteistellung des betreuenden Elternteils im Besuchsrechtsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/624Zak 2006, 370 Heft 19 v. 7.11.2006

AußStrG nF: § 2 Abs 1

ABGB § 148 Abs 1

Im Verfahren über das Besuchsrecht (hier: Regelung der Besuchsbegleitung) hat das - idR durch den betreuenden Elternteil vertretene- Kind Parteistellung iSd § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG nF, nicht hingegen der betreuende Elternteil selbst. Ein Rechtsmittel des betreuenden Elternteils ist - bestehende Vertretungsbefugnis vorausgesetzt - als Rechtsmittel des Kindes zu werten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!