WEG § 16 Abs 2
Auf einem allgemeinen Teil der Liegenschaft soll ein Aufzugsschacht aus Glas und Stahl an das Haus angebaut werden, der das Badezimmerfenster eines den Einbau ablehnenden Wohnungseigentümers abdecken würde. Wegen dieser Beeinträchtigung müssen für die Genehmigung der Änderung nicht nur die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 Z 1 und 2 WEG erfüllt sein, sondern auch jene der Z 3: Die Änderung muss daher aufgrund einer