vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Agrarbehörde - Streitigkeiten über Eigentum und Besitz

In aller KürzeZak 2006/520Zak 2006, 302 Heft 16 v. 19.9.2006

Gem § 72 Abs 5 des Tiroler Flurverfassungs-LandesG, der auf § 34 Abs 4 Flurverfassungs-GrundsatzG zurückgeht, ist die Agrarbehörde während des laufenden Zusammenlegungsverfahrens auch für zivilrechtliche Streitigkeiten über Eigentum und Besitz an den in das Verfahren einbezogenen Grundstücken zuständig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!