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Zinsminderungsrecht - Unbrauchbarkeit eines Kfz-Abstellplatzes in einer Garage

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/501Zak 2006, 295 Heft 15 v. 5.9.2006

ABGB § 1096 Abs 1

Wenn ein Durchschnittslenker die Zu- bzw Ausfahrt der Garage mit einem Mittelklasse-Pkw aufgrund der Enge sowie der Neigung und Krümmung nur mit einem Einweiser und schleifender Kupplung passieren kann, ist der Garagenplatz gänzlich unbrauchbar. Der Abstellplatzmieter ist daher gemäß § 1096 Abs 1 ABGB vollständig von der Zahlung des Mietzinses befreit.

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