ABGB § 1096 Abs 1
Wenn ein Durchschnittslenker die Zu- bzw Ausfahrt der Garage mit einem Mittelklasse-Pkw aufgrund der Enge sowie der Neigung und Krümmung nur mit einem Einweiser und schleifender Kupplung passieren kann, ist der Garagenplatz gänzlich unbrauchbar. Der Abstellplatzmieter ist daher gemäß § 1096 Abs 1 ABGB vollständig von der Zahlung des Mietzinses befreit.