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Unterhalt während des Studiums - Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/493Zak 2006, 292 Heft 15 v. 5.9.2006

ABGB § 140

Der Unterhaltsanspruch des Kindes bleibt während des Studiums aufrecht, wenn dieses ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Diese Voraussetzung kann bereits vor Ablauf der durchschnittlichen Studiendauer (hier: nach vier Semestern des auf sechs Semester angelegten Studiums) überprüft werden.

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