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Leistungsstörungen und Rücktritt vom Prozessvergleich

ThemaDr. Leonhard ReisZak 2006/488Zak 2006, 283 Heft 15 v. 5.9.2006

Die Anwendung zivilrechtlicher Regeln auf den Prozessvergleich ermöglicht den Rücktritt auch ohne Vereinbarung einer Rücktrittsklausel im Vergleich. Im Falle des berechtigten Rücktritts fällt die Novationswirkung weg und die Rechtslage quo ante tritt wieder ein.

1. Einleitung

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