Die Anwendung zivilrechtlicher Regeln auf den Prozessvergleich ermöglicht den Rücktritt auch ohne Vereinbarung einer Rücktrittsklausel im Vergleich. Im Falle des berechtigten Rücktritts fällt die Novationswirkung weg und die Rechtslage quo ante tritt wieder ein.
1. Einleitung