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Einklagbarkeit von Gewinnzusagen als Eingriffsnorm

RechtsprechungInternationalZak 2006/446Zak 2006, 259 Heft 13 v. 25.7.2006

KSchG § 5j

EVÜ: Art 7 Abs 2

§ 5j KSchG über die Einklagbarkeit von Gewinnzusagen ist eine Eingriffsnorm, die unabhängig vom anwendbaren Recht anzuwenden ist.

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