ZPO § 488 Abs 3, § 503
Wenn das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts abgegangen ist, liegt ein vom OGH wahrzunehmender Verfahrensmangel vor.
OGH 19.01.2006, 2 Ob 294/05g
ZPO § 488 Abs 3, § 503
Wenn das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts abgegangen ist, liegt ein vom OGH wahrzunehmender Verfahrensmangel vor.
OGH 19.01.2006, 2 Ob 294/05g