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Keine Amtshaftung für Schäden durch ein Jahrhunderthochwasser

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/441Zak 2006, 257 Heft 13 v. 25.7.2006

AHG § 1

WRG 1959 §§ 38, 43

Das WRG hat nicht den Zweck, Schäden durch ein katastrophales Hochwasser zu verhindern, das sich statistisch nur etwa alle hundert Jahre ereignet; aus unterlassenen Vorsorgemaßnahmen der Wasserrechtsbehörde kann daher kein Amtshaftungsanspruch abgeleitet werden.

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